Neubauprojekte: wo die Unterschiede und Besonderheiten liegen und ob du einen Neubau kaufen oder selbst bauen solltest. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Ein neues Objekt unkompliziert direkt kaufen? Oder soll es etwas ganz Eigenes sein und das zukünftige Eigenheim in vollständiger (oder teilweiser) Eigenregie errichtet werden? Die Frage lautet also: Neubau kaufen oder selbst bauen? In den folgenden Zeilen beleuchten wir, was den Neubau eigentlich auszeichnet, welche Varianten es gibt und welche Gründe für welches Bauvorhaben sprechen.
Alle Vorhaben, egal ob Kauf einer bereits bestehenden Immobilie, Neubauprojekt, Eigentumswohnung oder Kapitalanlage, haben eines gemein: Zuallererst sollte man sich einen Überblick über seine Finanzen verschaffen.
In unserem Artikel zum Kauf einer Bestandsimmobilie haben wir uns bereits ausführlich der ersten Kalkulation zur Ermittlung des Finanzierungs-Budgets gewidmet. Hier kannst du mithilfe unseres Budget-Rechners schnell ermitteln, wie viel Kapital dir für eine Baufinanzierung zur Verfügung stehen könnte.
Ermitteln Sie also zunächst, was am Ende des Monats auf deinem Konto übrig bleibt. Nur so können Sie sich die nötige (mentale) Sicherheit verschaffen.
Auch wenn die Bezeichnungen Neubau und Kauf Neubau oft synonym verwendet werden, unterscheidet man hier zwei Varianten des Neubaus.
Vom eigenen Bauvorhaben spricht man, wenn du dein eigenes Traumhaus planst und selbst baust oder bauen lässt.
Zu dem eigenen Bauvorhaben zählen somit Projekte, bei denen besonders viel selbst geplant und organisiert wird. Hierbei ist ein Höchstmaß an Individualität für die eigenen vier Wände möglich. Dabei werden die Planung, die Stellung des Bauantrags sowie die Begleitung und Kontrolle des Bauprozesses selbst unter Zuhilfenahme eines Architekten oder Bauingenieurs durchgeführt.
Die Bezeichnung „Kauf Neubau“ oder auch „Kauf Neubau vom Bauträger“ bedeutet, dass du ein neues Haus zum Erstbezug direkt kaufst und dabei die Planung größtenteils auf eine Baufirma beziehungsweise den Bauträger übertragen wird. Der „Kauf Neubau“ ist dabei in der Regel das unkompliziertere Vorhaben. Grundsätzlich werden beim Kauf eines Neubaus Grundstück und Baukörper (also die eigentliche Immobilie) „im Paket“ von einem Bauträger erworben. Der Bauträger hat dabei den Erwerb des Grundstücks sowie die Erstellung der Immobilie selbst und eigenverantwortlich vorgenommen und womöglich schon abgeschlossen. Es ist aber auch möglich, ein noch nicht fertiggestelltes Objekt vom Bauträger bereits in der Planungsphase zu erwerben. In beiden Fällen spricht man vom „Kauf Neubau vom Bauträger“.
Wussten Sie, dass man das beim eigenen Bauvorhaben entstehende Haus auch „Architektenhaus“ nennt? Dies liegt darin begründet, dass eine Baubegleitung durch einen Architekten oder Ingenieur zwingend erforderlich ist, wenn man selbst baut (außer man ist selbst Architekt oder Ingenieur).
Eigenes Bauvorhaben bedeutet selbst machen - Kauf Neubau beziehungsweise Kauf vom Bauträger bedeutet machen lassen
Sollten Sie mit einem eigenen Bauvorhaben liebäugeln, also die Planung, Durchführung und Kontrolle des Bauprojekts größtenteils in die eigenen Hände nehmen wollen, so sollten Sie sich natürlich über die Gegebenheiten im Klaren sein, die bei einem Projekt dieser Art auf Sie zukommen werden.
Sie können maximalen Einfluss auf die Grundrissgestaltung, die verwendeten Materialien und viele weitere Gewerke — nach Absprache mit dem Architekten — nehmen. Solange dies im Einklang mit den Anforderungen der Baubehörde geschieht, ist alles denkbar.
Die Kosten eines jeden Gewerks werden mit dem Architekten ausführlich besprochen, von diesem erläutert und in einer Baukostenaufstellung aufgeschlüsselt. Dadurch ist das Bauprojekt in kostentechnischer Hinsicht absolut transparent und nachvollziehbar.
Wer selbst baut, vergibt auch die einzelnen Gewerke selbst. Sollte eine der beauftragten Firmen, beispielsweise die Maurerfirma, Insolvenz anmelden müssen, so kann das Vorhaben grundsätzlich einfach mit einem anderen Anbieter fortgeführt werden.
Je mehr Wünsche und je individueller das Gesamtprojekt, desto wahrscheinlicher ist es, dass unvorhergesehene Mehrkosten entstehen. Daher empfiehlt es sich, einen „Eigenkapitalpuffer“ von etwa 10 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten in Reserve zu haben. Da man außerdem von der Kompetenz und Professionalität des baubegleitenden Architekten maßgeblich abhängig ist, empfiehlt es sich hier unbedingt, den nach Referenzen, aber auch nach Bauchgefühl passendsten Partner für sein Objekt auszuwählen.
Dem Höchstmaß an Individualität bei der Planung und Gestaltung der eigenen Immobilie stehen die nicht pauschal abschätzbaren Kosten gegenüber. Planen Sie daher Ihr Vorhaben mit einem Experten (Architekten, Bauingenieur), dessen Referenzen Sie ausgiebig recherchiert haben und dem Sie vertrauen. Halten Sie außerdem einen finanziellen Puffer zurück, damit Sie für alle Eventualitäten vorbereitet sind.
Das Neubau-Objekt direkt von einem Bauträger zu kaufen, bietet einige nicht zu vernachlässigende Vor- und Nachteile, die Sie im Folgenden nachlesen können.
Viele Bauträger arbeiten mit standardisierten Arbeitsmethoden und in der Regel festen Partnern zur Errichtung der Immobilie. Dies führt in den meisten Fällen zu einer Optimierung der veranschlagten Bauzeit und dadurch zu oftmals kürzeren Bauzeiten als bei einem eigenen Bauvorhaben.
Bauträger arbeiten häufig mit pauschalen Posten und vorgefertigten Wohnmodellen. Aus diesem Grund entfällt eine sehr komplizierte Planungsphase, obgleich dadurch auch geringe Individualisierungsmöglichkeiten gegeben sind.
Sollte es zu Unregelmäßigkeiten oder Schäden am Neubau kommen, so gestaltet sich eine etwaige Mängelbeseitigung unkompliziert, da ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauträger, nicht gegenüber den von diesem beauftragten Handwerksbetrieben besteht.
Sollte der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmelden müssen, so steht das gesamte Bauvorhaben erst mal still. Eine Weitergabe des Projekts an einen anderen Bauträger gestaltet sich in rechtlicher und bonitäter Hinsicht oftmals schwierig und nervenaufreibend.
Bauträger kalkulieren gegenüber dem Kunden oftmals mit Pauschalpreisen. Eine transparente Einzelaufschlüsselung aller Posten, wie bei dem eigenen Bauvorhaben, kann sich hier schwierig gestalten.
Oftmals ist es nur eingeschränkt möglich, Einfluss auf die individuellen Gegebenheiten des zu bauenden Objekts zu nehmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Bauträger mit stark pauschalisierten Immobilienmodellen arbeitet.
Die Kosten beim Kauf einer Immobilie über einen Bauträger sind meistens gut planbar, da fixiert. Auch die im Vergleich zum selbst geplanten und gebauten Objekt meist kürzere Bauzeit sowie die rechtliche Komponente der Gewährleistung und Mängelhaftung gegenüber nur einem Auftraggeber (Bauträger) dürfte für viele ein Argument sein. Auf ein hohes Maß an Individualität muss dabei allerdings verzichtet werden.
Für welche Variante des Neubaus man sich entscheidet, hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren und den persönlichen Vorstellungen ab. Es gilt, dabei sorgfältig die Vor- und Nachteile einer jeden Variante für sich selbst abzuwägen und auch auf das eigene Bauchgefühl zu hören. Gern helfen Ihnen unsere Berater mit weiteren ausführlichen Tipps und Informationen zu beiden Varianten weiter. Schicken Sie uns einfach eine Anfrage.
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir auf unserer Seite für personenbezogene Hauptwörter und Personenbezeichnungen die männliche Form. Die genutzten Begriffe gelten natürlich im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Die Baufi-Go GmbH hat die Geschäftstätigkeit temporär eingestellt.
Wir bedanken uns bei allen Kundinnen und Kunden für das Vertrauen und die stets angenehme Zusammenarbeit.
Diese Website bleibt aufgrund hoher Nachfrage zu Informationszwecken vorerst online. Beachten Sie bitte, dass die Inhalte möglicherweise stellenweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen (hauptsächlich was die News-Beiträge im Blog betrifft). Die generellen Informationen zur Baufinanzierung dürften hingegen für alle Haus-Kauf-Interessierte lesenswert und informativ sein.
Herzliche Grüße,
Ihr Team der Baufi-Go GmbH
Herzlichen Dank für dein Interesse. Wir unterstützen dich gerne bei der Suche nach einem passenden Angebot zu deiner Baufinanzierung. Sende dieses Kontaktformular ab. Wir melden uns dann kurzfristig bei dir.
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0441/55 97 92 31
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Annahmen während der Zinsbindungszeit | |
Zinsbindungszeit: | 10 Jahre |
Sollzinssatz p.a.: | 0,56% |
Anfänglicher Tilgungssatz: | 2,00% |
Effektiver Jahreszins p.a.: | 0,57% |
Monatliche Darlehensrate | 341,33 EUR |
Bereitstellungsfreie Zeit: | 6 Monate |
Immobilienwert: | 320.000,00 EUR |
Darlehensbetrag (Nettodarlehenssume): | 160.000,00 EUR |
Zinskosten während Zinsbindungszeitraum: | 7.935,92 EUR |
Restschuld am Ende der Sollzinsbindungszeit: | 125.966,47 EUR |
Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit | |
Gesamtlaufzeit des Darlehens: | 44 Jahre |
Anzahl der monatlichen Darlehensraten: | 528 |
Gesamtbetrag: | 180.602,86 EUR |
Hinweis: Das hier dargestellte repräsentative Beispiel unterstellt eine wohnwirtschaftliche Verwendung und Eigennutzung der Immobilie (keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung). Gültig für Darlehen bis zu 50 % des Kaufpreises. Absicherung des Darlehens mit einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch der Immobilie. Darlehensnehmer sind Angestellte in unbefristetem Angestelltenverhältnis. Die Bonität ist einwandfrei. Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien. Die Annahmen nach Ende der Zinsbindungszeit setzen einen gleichbleibenden Sollzinssatz von 0,56 % p. a. voraus. Bei verändertem Zinsniveau nach Ende der Zinsbindungszeit kann die Darlehenslaufzeit und dadurch auch die Höhe der Gesamtkosten variieren. Wir empfehlen eine langfristige Zinsbindung, um vor Zinsänderungsrisiken abgesichert zu sein. Im Zuge der Immobilienfinanzierung fallen zusätzliche Kosten in Form von notariellen Beurkundungskosten, Kosten für die Bestellung der Sicherheiten (u. a. Grundschuldbestellung), Grunderwerbsteuer sowie einer Wohngebäudeversicherung an.
Um berechnen zu können, wie hoch die maximal mögliche Darlehenssumme ausfällt, unterstellen wir folgende Annahmen:
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen und hat für uns höchste Priorität. Zur Erstellung von Finanzierungsangeboten für eine Baufinanzierung ist es zwangsläufig erforderlich, einige Informationen und personenbezogener, sensibler Daten einzuholen.
Im Folgenden möchten wir dich darüber informieren, welche Daten wir von dir in welchem Umfang erheben und verarbeiten.
Michel Jessat
E-Mail: info@baufi-go.de
Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der dir zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wende dich bitte an uns mit Hilfe der oben stehenden Kontaktdaten.
Um ein Angebot für eine Baufinanzierung bereitstellen zu können, greifen wir auf ein auf Baufinanzierung spezialisiertes Netzwerk von Beratern zurück. An diese Berater werden die für die Erstellung eines Angebotes erforderlichen Daten, die wir über die auf unserer Website implementierten Anfragefunktion für Angebote von dir erhalten, übertragen.
Solltest du eine telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben, so wird, für den Falle einer etwaig erforderlichen Rückfrage, der für dein Vorhaben von uns zugewiesene Berater dich telefonisch kontaktieren. Eine konkrete Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot von unseren angebundenen Partnern betreut wird, findest du unter den folgenden Links:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
Wir bieten auf unserer Internetpräsenz zwei Varianten eines schnellen Vergleichs von Angeboten zur Baufinanzierung an:
- Angebotsvergleich:
Bei dieser Variante hast du die Möglichkeit ein dir bereits vorhandenes Baufinanzierungsangebot eines anderen Anbieters (Vermittler, Bank, Sparkasse, Versicherer und andere Anbieter von Baufinanzierungslösungen) bereitszustellen. Unsere angebundenen Partner werden dein Angebot sichten und dir ein Angebot auf Basis der Parameter deines übertragenen Angebotes für dich erstellen.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Angebotsuploads durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/angebotsvergleich/
- Erstangebot:
Fragst du uns über die Funktion „Erstangebot“ an, so sind mehr Daten zur Eingabe von dir erforderlich, damit unsere Partner ein Angebot für dich erstellen können.
Eine Darstellung, wie dein Wunsch nach einem Angebot im Falle des Nutzens der Funktion Erstangebot durchgeführt und bearbeitet wird, findest du unter folgendem Link:
https://www.baufi-go.de/erstangebot-anfordern/
Rechtsgrundlage für die jeweilige Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, da du mit mit Absenden deiner Anfrage via „Erstangebot“ oder auch „Angebotsupload“ in die entsprechende Weitergabe der Daten eingewilligt hast.
Dein Berater, unser Partner, wird sich auf elektronischem (E-Mail) oder auch telefonischem Wege, sofern von dir gewünscht, mit dir in Verbindung setzen, um dich bei deinem Vorhaben zu unterstützen, sobald dieser die Daten aus deiner Anfrage an uns von uns erhalten hat.
Möchtest du, dass dein Berater dich weiterhin betreut, dann ist Rechtsgrundlage der entsprechenden Verarbeitung deiner Daten der Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, da deine Daten für die Durchführung des entsprechenden Vertrages erforderlich sind.
Die Löschung der von dir übertragenen Daten über die Funktion „Erstangebot“ oder „Angebotsvergleich“ erfolgt nach Ablauf der für diese aufgrund der jeweiligen Tätigkeit bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und Aufbewahungsfristen. Deine Daten werden daher aus unserem Bestand gelöscht, sobald diese an deinen Berater, unseren Partner, übertragen sind, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang deiner Anfrage an uns.
Unsere Website wird bei einem externen Anbieter gehostet. Dabei werden die personenbezogenen Daten, die auf unserer Website erfasst werden, auf den Servern unseres Hosters gespeichert. Bei den gespeicherten Daten kann es sich um folgendes handeln:
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Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde
Du hast nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, dich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat deines Aufenthaltsorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden, personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
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